Glossar zum Thema Systemische Aufstellungen

VERSCHWIEGENHEIT - SCHWEIGEPFLICHT

Das Gelingen einer Systemischen Aufstellung setzt oft die Offenlegung von persönlichen oder vertraulichen Informationen voraus. Die Grundvoraussetzung dazu ist ein gegenseitiges Vertrauen, das auf der Basis eines diskreten Umgangs mit den Informationen und einer verbindlichen Verschwiegenheitserklärung der Teilnehmer und Aufstellungsleitung beruht.

Die Wahrung der Vertraulichkeit als Persönlichkeitsschutz umfasst die Informationen:

  • Aus der Privatsphäre der Klienten,
  • den Geschäftsinterna bei Unternehmen / Organisationen (Mandant).

Die durch die Klienten oder Mandanten im Aufstellungsprozess offengelegt werden.

Die Teilnehmer der Aufstellung unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung über die Inhalte der Aufstellungen.

Gegenseitiges Vertrauen, dass auf der Basis eines diskreten Umgangs mit den Informationen und einer verbindlichen Verschwiegenheitserkärung beruht - owi - open way institute – www.owi-die-aufsteller.ch

Systemische Aufstellungen - Privatsphäre - Schweigepflicht